Einlagensicherung


Einlagensicherungsfonds, Einlagensicherung
Einlagensicherungsfonds und Einlagensicherung sind Sicherheitssysteme, um das Geld des Kunden, bei einer eventuellen Insolvenz der Banken, zu sichern. Diese Sicherungssysteme unterteilen sich in gesetzlich vorgeschriebene und in freiwillige Maßnahmen, die von einigen Banken angeboten werden. Die gesetzlichen Versicherungen sind im Kreditwesengesetz, kurz KWG, festgehalten. Dieses gehört zu den Bundesgesetzen und gilt nur für Deutschland. Hierbei haben die Banken auch einige Verpflichtungen, wie zum Beispiel, Auskunftspflicht, Meldungspflicht der Großkredite, Vorlage der Monatsausweise und Jahresabschluss. In diesem Gesetz sind viele Risiken erfasst, dazu zählen u. a. auch das Ausfallrisiko, das Marktrisiko, Informationsrisiko.

Gesetzliche Vorschriften der Einlagensicherung
Läuft eine Genossenschaftsbank, z. B. Raiffeisenbanken, Volksbanken oder eine Sparkasse Gefahr insolvent zu werden oder sie ist es schon im schlimmsten Fall, dann tritt die Muttergesellschaft ein und fängt die entstanden Verluste auf. Beispiel: Wäre die Commerzbank insolvent, tritt die Allianz dafür ein. So haben die Kunden, die in Sparanlagen investiert haben, eine gewisse Sicherheit, dass im Falle eines Falles immer noch eine große Bank hinten an steht.
Bei privaten Banken sieht das Ganze etwas anders aus. Hier tritt die gesetzliche Einlagensicherung in Kraft. Das heißt für den Anleger, dass 90 % des Geldes gesichert sind, allerdings darf es einen Betrag von bisher 20.000,00 Euro ab 01.01.2010 = 50.000,00 Euro, nicht überschreiten. Dies ist im Anlegerentschädigungs- und Einlagensicherungsgesetz, kurz EAEG, gesetzlich geregelt.
Diese maximale Zusicherung variiert in europäischen Ländern um ein Vielfaches. Während in Belgien, Griechenland, Irland und Spanien maximal 20.000,00 Euro gewährt werden, erhält man in Luxemburg und in den Niederlanden 100.000,00 Euro seit dem 01.01.2010, in Italien sogar noch etwas mehr an Zusicherung.

Einlagensicherungsfonds der Banken
Um die Kundenzufriedenheit zu fördern und um ihnen zu zeigen, dass das Kapital an Ort und Stelle gut angelegt ist, bieten viele Banken, die sich zu Bankenverbänden zusammengeschlossen haben, mittlerweile freiwillige Fonds zur Einlagensicherung an. Hierbei zahlen die Institute selbst in diesen Fonds ein. Die Höhe der Einlage hängt hierbei von der Größe der Bank ab. Durch diesen Fonds werden die Sparkonten und Girokonten, Tagesgeld und Festgeld, sowie Bausparkonten mit abgedeckt.
Allerdings sichert diese Form von Einlagensicherung, Ihnen weder Aktien- noch Fondsgeschäfte. Hier ist es nach wie vor so, dass die Bank maximal als Vermittler auftritt.
Die sogenannten Inhaberschuldverschreibungen, (dies sind beispielsweise Anleihen oder Pfandbriefe, bei denen der Inhaber nicht namentlich aufgeführt ist), sind durch die Einlagensicherungsfonds auch nicht abgesichert. Sie werden sogar noch nachrangig behandelt, im Falle einer Insolvenz.

Die Höhe der Absicherung durch Einlagensicherungsfonds
Die Höhe der Absicherung ist von dem Eigenkapitel der jeweiligen Bank abhängig. Die Bemessungsgrenze liegt hierbei bei maximal 30 % des Eigenkapitals der Bank. Hört sich nicht so viel an im ersten Moment, bedeutet aber, dass jeder einzelne Kapitalanleger generell bis zu einigen Millionen Euro abgesichert ist. Möchten Sie genaueres wissen, dann fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Die muss Ihnen Auskunft darüber erteilen.
Kommt es allerdings zu einer Bankenkrise in Deutschland bzw. Europa und die zugesagten Sicherungsgelder würden aufgebraucht werden, müssten die Kunden doch mit erheblichen Einbußen rechnen.

Anzeige